Nutzungsbedingungen
- Jeder Schütze ist verpflichtet, vor Nutzung des Parcours, den dafür vorgesehen Vordruck auszufüllen und die Nutzungsgebühr zu entrichten. (Erwachsene 8 €, Kinder 5 €, Familienkarte 20 €)
Die Benutzung des Parcours ist nur mit einer gültigen Tages- oder Jahreskarte erlaubt. Diese muss immer mitgeführt werden und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Sie ist nur in Verbindung mit einem Personalausweis/Reisepass gültig. Die Karte ist nicht übertragbar. - Alle Schützen verpflichten sich, vor Nutzung des Parcours ihren Namen mit Datum und Uhrzeit in das Parcoursbuch einzutragen und sich nach dem Schießen mit Angabe der Uhrzeit wieder auszutragen. Mit seiner Eintragung bestätigt der Schütze, dass er die Nutzungsbedingungen gelesen und verstanden hat und dass er über die in Ziffer 3 geforderte Haftpflichtversicherung verfügt.
- Jeder Schütze muss über eine private Haftpflichtversicherung verfügen und haftet uneingeschränkt für seinen Schuss selbst. Alle Schützen verpflichten sich, nur dann zu schießen, wenn sie sich von freier Schussbahn vor und hinter dem Ziel überzeugt haben.
- Alkoholgenuss vor und während des Schießens ist untersagt.
- Minderjährigen ist die Nutzung des Parcours nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder Bevollmächtigten gestattet. Der Erziehungsberechtigte oder Bevollmächtigte haftet für den Minderjährigen.
- Das Betreten des Geländes erfolgt auf eigene Gefahr. Wege und Pfade sind nicht abgesichert. Festes Schuhwerk ist daher auf dem Parcoursgelände erforderlich! Für Verletzungen und Schäden an Personen oder Gegenständen übernehmen der Steigerwald-Erlebnishof, sowie die Grundstückseigentümer keine Haftung.
- Besondere Vorsicht und Rücksichtnahme ist gegenüber Spaziergängern und allen anderen Personen, die sich auf dem Parcoursgelände befinden, geboten. Bei Arbeiten im Wald und auf den Wiesengrundstücken sind die Ziele, die sich in unmittelbarer Nähe befinden, gesperrt und dürfen nicht beschossen werden. Bitte berücksichtigt hierbei, dass die „Nichtbogenschützen“ euer Tun nicht einschätzen können und sich belästigt bzw. gefährdet fühlen könnten! Wir bitten darum, keine Tarnkleidung zu tragen.
- Der Parcoursanmeldung ist eine Karte ausgehängt, in die der Verlauf des Parcours eingezeichnet ist. Die Laufrichtung durch den Parcours ist mit Schildern gekennzeichnet.
- Es darf nur auf die aufgestellten Ziele und nur aus der Richtung der dafür vorgesehenen Abschusspflöcke geschossen werden.
- Die Veränderung des Parcours oder dessen Einrichtung (z.B. Verstellen von Scheiben oder Markierungen) ist verboten. Evtl. Schäden an der Parcourseinrichtung sind umgehend dem Parcoursbetreiber zu melden.
- Der Parcours darf nur nach Turnierregeln geschossen werden. Das heißt, jedes Ziel mit maximal 3 Pfeilen. In Ausnahmen weitere Pfeile, bis der 1. Treffer erfolgt. Da es sich bei der Benutzungsgebühr um eine Tagesgebühr handelt, kann der Parcours mehrmals am Tag genutzt werden.
- Der Bogen mit aufgelegtem Pfeil darf nur in Richtung des Ziels ausgezogen werden. Der Spannvorgang darf nicht über der Zieloberkante erfolgen, damit der Pfeil mit Sicherheit nicht über den Pfeilfang fliegen kann.
- Bei Trefferaufnahme (Pfeile ziehen) ist der Bogen oder ein anderes eindeutiges Zeichen am Abschusspflock zu belassen um nachfolgende Schützen zu warnen. Beim Ziehen der Pfeile den Pfeilfang (3-D-Tiere / Scheiben / Säcke) mit einer Hand fixieren.
- Es ist strengstens verboten auf lebende Tiere zu schießen. Bei Zuwiderhandlung ist mit strafrechtlichen Konsequenzen zu rechnen.
- Das Rauchen im Wald ist verboten. Hunde müssen auf dem Parcoursgelände an die Leine genommen werden.
- Bitte verhaltet euch auf dem Parcours so, wie es im Wohnzimmer unserer Feld- und Waldbewohner sein sollte.
- Müll in jeglicher Form, auch Pfeilbruch, bitte mit zurück nehmen und nicht auf dem Parcours zurücklassen.
- Da wir freundlicherweise die Genehmigungen der Gemeinde und der Grundstückseigentümer erhalten haben, einen festen Bogenparcours zu stellen, möchten wir Euch bitten uns zu unterstützen, sodass der Parcours auch weiter bestehen kann. Unser aller Ruf muss sauber bleiben!
- Zugelassene Bögen und Pfeilmaterial:
- Alle Bogenklassen sind auf unserem Parcours zugelassen.
- Erlaubt sind jedoch nur Pfeile mit Feld- oder Scheibenspitzen.
Das Nichtbeachten der Nutzungsgedingungen bewirkt einen sofortigen Ausschluss vom Schießbetrieb, Verweis vom Gelände und ggf. Schadensersatzforderungen.
